Ein Heil- und Kostenplan (HKP) ist eine schriftliche Aufstellung geplanter prothetischer Maßnahmen bei gesetzlich versicherten Patienten.
Er wird vom Zahnarzt vor der geplanten Behandlung ausgestellt und dient einerseits dem Patienten als Kostenvoranschlag, andererseits muss er der gesetzlichen Krankenkasse vor Behandlungsbeginn vorgelegt und genehmigt werden.
Ohne genehmigten HKP begonnene Behandlungen bekommen keinen Zuschuss der gesetzlichen Krankenkassen, eine Ausnahme gilt hierbei nur bei kleineren Reparaturen bis zu einem gewissen Betrag.
Ein HKP gilt für 6 Monate nach Genehmigung durch die Krankenkasse, es ist allerdings möglich ihn danach verlängern zu lassen.